Straffällige Asylbewerber abschieben? Tretet den Rechtsstaat doch gleich in die Tonne.

Gute Aktion: Anton Hofreiter (GRÜNE) erinnert hetzende CSU an die Existenz des Grundgesetzes.
Gute Aktion: Anton Hofreiter (GRÜNE) erinnert hetzende CSU an die Existenz des Grundgesetzes.

 

Spätestens seit Silvester und den zu verurteilenden Vorfällen von Köln schwelt in der Gesellschaft die Frage, wie man mit straffällig gewordenen Asylbewerber_Innen umzugehen hat. Immer lauter werden die Rufe nach Abschiebung.

Selbst innerhalb der Linkspartei werden Stimmen laut, die im Falle einer Straftat von der „Verwirkung“ des Grundrechts auf Asyl sprechen.

Doch sind diese oftmals unreflektierten Forderungen haltbar?

Es scheint zunächst ein ganz natürlicher Reflex zu sein, von Menschen, denen wir Obhut gewähren, einen gewissen Anstand und Rechtstreue zu erwarten. Aber so einfach ist das Ganze nicht.

Der deutsche Rechtsstaat fußt u.a. elementar auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Justiz. So heißt es in Art. 3, Abs. 1, GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Weiter in Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seine Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Wird eine Person – welcher Herkunft auch immer – straffällig, so wird ein juristischer Akt in die Wege geleitet an dessen Ende ein Gerichtsverfahren mit einer evtl. Verurteilung steht.

Nun ist für jede Straftat – sei es Nötigung, Körperverletzung, Hehlerei, etc. – ein gewisses Strafmaß (mit Handlungsspielraum) vom Gesetzgeber festgelegt. Es widerspräche nun also den rechtsstaatlichen Prinzipien aufgrund der Herkunft eines Angeklagten, eine Strafe auszusprechen, die für einen deutschen Staatsbürger bei identischer Anklage nicht anzuwenden wäre. Dies stellte eine willkürliche Rechtsauslegung dar.

Zusammengefasst heißt es, jeder der für einen Rechtsstaat und für rechtsstaatliche Prinzipien wie der Gleichheit vor dem Gesetz eintritt, müsste populistische Rufe – mit oft fremdenfeindlicher Schattierung – nach „sofortiger Abschiebung“ auf vehementeste Art und Weise zurückweisen.

Ob und wie sich rechtswidriges Verhalten auf die Bescheidung des Asylantrages auswirkt, die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis durch Fehlverhalten gemindert wird, ist eine andere Sache. Das Asylverfahren jedoch durch ein davon völlig unabhängiges Strafverfahren auszuhebeln ist unhaltbar.

Das Grundrecht auf Asyl ist wie jedes andere Grundrecht universell für alle hier auf deutschem Boden befindlichen Personen und somit hat jeder das Anrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.

Ansonsten könnte man den Rechtsstaat auch gleich in die Tonne treten… aber nichts anderes haben PEGIDA, AfD und Konsorten im Blick.

 

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