Vom Dunkel ins Licht: Wie der Staat die Schwachen entmachtet. „Hartz-4“ und Co.

Vom Dunkel ins Licht: Wie der Staat die Schwachen entmachtet

Kolumne über Hartz IV und Co.

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Aktuell gab es wieder neue Zahlen bezüglich der Kinderarmut in Deutschland. Das nur am Rande, doch leider hilft der Staat dabei sogar noch kräftig nach, indem er vielen Hartz-4-Bezieher_Innen die Leistungen kürzt. „Sanktion“ schimpft sich dieses undemokratische Mittel.
Erklärt ist es ganz einfach: Ein Hartz-4-Bezieher_Innen unterschreibt eine sogenannte ‚Eingliederungsvereinbarung‘, die ihm einige Rechte, aber in erster Linie viele Pflichten aufbürdet. Beispielsweise, dass man den Ort nicht verlassen darf und dass man nichts tun darf, was die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses behindert oder unterbricht. Andernfalls wird man sanktioniert, also das Geld gekürzt.
Dies geschieht in 3 Schritten. Die erste Sanktion beträgt 30%, die Zweite 60% und schließlich entfällt die ALG-2-Zahlung KOMPLETT. Dann wird auch die Wohnung und Krankenversicherung nicht mehr gezahlt, so dass Obdachlosigkeit droht und indirekte Körperverletzung am Menschen begangen wird.

Jede Sanktion dauert 3 Monate und wird nicht zurückgenommen, wenn man es sich anders überlegt hat. Begeht man beispielsweise einen Pflichtverstoß, indem man ein Jobangebot ablehnt, sind die 3 Monate Sanktion am Laufen, selbst wenn man ein paar Tage später sich dem Zwang beugen möchte und der Forderung nach einer Bewerbung doch noch nachkommt.
Sanktionen können sich auch überschneiden. Im Überschneidungszeitraum addieren sich die Sanktionsbeträge. Das heißt, wenn man die erste Sanktion (30%) und 3-4 Wochen später eine weitere Sanktion (60%) erhält, überschneiden sich 2 Monate lang die beiden Sanktionszeiträume. Für 2 Monate sind also die Leistungen um 90(!)% gekürzt!
Selbst wenn man Klage erhebt, weil man der Ansicht ist, eine Sanktion sei völlig ungerechtfertigt, hat die Klage keinerlei aufschiebende Wirkung. Die Sanktion wird trotz Rechtseinspruch vollzogen.
Stellt sich im Gerichtsverfahren heraus, dass die Sanktion tatsächlich nicht gerechtfertigt war, haben die Hartz-4-Bezieher_Innen keinen wahrhaftigen Anspruch auf Schadensersatz (denn dieser wird als Einkommen gewertet und entsprechend angerechnet) und erhält auch keine Nachzahlung. De facto haben Hartz-4-Bezieher_Innen damit kein tatsächliches Recht mehr, da sie nicht einmal juristisch wirksam gegen die Sanktion vorgehen können. Sie sind machtlos der Staatswillkür ausgeliefert.

Den auferlegten Pflichten muss der_die Hartz-4-Bezieher_Innen selbst bei VOLLSTÄNDIG gekürzten Leistungen weiterhin vollständig nachkommen und für alle Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Mal Klartext gesprochen: Hat man keinen verdammt großzügigen Vermieter, ist man an dieser Stelle der Sanktionen obdachlos, hat kein Essen, ist postalisch nicht erreichbar, kann keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und muss trotzdem die abverlangten Pflichten vollumfänglich leisten, um jemals überhaupt wieder in Hartz-4-Leistungen reinzukommen. Das ist praktisch gesehen ein Ding der Unmöglichkeit!

Im Mai 2015 schien es so, als sei Licht am Ende des Tunnels. Das Sozialgericht Gotha überwies auf Grundlage der Klage von Daniel R. aus Erfurt und einem juristischen Gutachten über die Verfassungswidrigkeit von Hartz4-Sanktionen den Fall an das Bundesverfassungsgericht. In den Augen des Richters vom Sozialgericht Gotha waren die Sanktionen, die der Kläger erhalten hat, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. So sollte das Verfassungsgericht darüber befinden.

Am 06. Mai 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht die Klage nicht zuzulassen. Das Sozialgericht Gotha habe handwerkliche Fehler gemacht. So sei nicht hinreichend geklärt worden, ob der sanktionierte Kläger im Vorhinein schriftlich darüber aufgeklärt wurde, welches Verhalten zu einer Sanktion führt. Wenn das nicht der Fall ist, wären die verhängten Sanktionen gegen ihn bereits im Rahmen der geltenden Gesetze ungültig und verfassungsrechtliche Fragen für die Entscheidung des Falls nicht mehr von Bedeutung.
Trotz der Ablehnung einer Verfahrenszulassung hieß es in der entsprechenden Pressemitteilung, dass „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“ aufgeworfen wurden.
Zusammengefasst: Das Bundesverfassungsgericht stellt die Hartz-4-Sanktionen in Frage, möchte aber nicht über ihre Grundgesetzeskonformität befinden, da diese für die Lösung des konkret vorliegenden Falls unwichtig ist.
Dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz4-Sanktionen kippt ist somit erst mal vom Tisch.

Durch die Sanktionen werden Grundrechte beschnitten und eine diffuse Angst in die komplette Bevölkerung getragen. Menschen trauen sich nicht, eine unglücklich machende Erwerbsarbeit niederzulegen oder bessere Arbeitsbedingungen einzufordern, weil sie Angst haben, finanziell nicht aufgefangen zu werden und ihre Würde abgeben zu müssen, wenn sie gekündigt werden. Nicht nur bereits Erwerbslose werden so unter Zwang gestellt, sondern auch all jene die sich in einer Erwerbsarbeit befinden unter Druck gesetzt.
Trotzdem kann man feststellen, dass das Sanktionsregime im Großen und Ganzen einen starken Rückhalt in der Bevölkerung genießt:
„Wer das System ausnutzt, soll dafür bestraft werden. Geld fürs Nichtstun ist unfair, da sollte man doch wenigstens Termine & Pflichten einhalten“ – solches Gedankengut ist weit verbreitet. Für die Betroffenen gleicht es einer Diskriminierung, da ihr Dasein oft stigmatisiert wird.
Ihnen wird grundsätzlich unterstellt, sie seien arbeitsfaul, ungebildet und egoistisch. Überspitzt gesagt einfach ein Abschaum, dem man ein paar Kröten zum Essen gibt und dafür sollen sie dann gefälligst auch etwas für die Gesellschaft tun und wieder arbeiten gehen!
Nun könnte man natürlich mal hinterfragen, ob das was sie tun müssen wirklich für die Gesellschaft und die Menschen ist oder wem das eigentlich in Wahrheit dient?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt“ – Grundgesetz, Artikel 1, Absatz 1

Ein „Erziehungswille“ gegenüber Erwerbslosen darf niemals über Artikel 1 oder jedwedem anderen Artikel des Grundgesetzes stehen. Es ist nicht zu erklären, inwiefern das Kürzen eines Existenzminimums SCHÜTZEND für die Menschenwürde ist!
Darüber hinaus ist es von seinem Kern her auch unlogisch. Ganz nüchtern muss man sagen, dass eine Welt ohne schwerer integrierbare Menschen eine Utopie ist. So wie es immer Straftäter geben wird, so wird es auch immer ein paar Leute geben, die womöglich wirklich clevere Egoisten sind und es trotz der drakonischen Strafen irgendwie schaffen, einer Erwerbsarbeit fernzubleiben oder schwer zu vermitteln sind. Prominente Beispiele sind vorhanden. Etwa der charmante Arno Dübel, seinerzeit von der BILD als „frechster Arbeitsloser Deutschlands“ betitelt und seit mehreren Jahrzehnten Sozialhilfeempfänger.
Stellen wir uns einmal vor, alle Erwerbslosen wären bis aufs letzte Korn hochmotiviert und für jede Arbeit zu haben – wäre das Problem damit aus der Welt?
Nein, wäre es nicht. Würde man jede freie Arbeitsstelle mit einem Erwerbslosen oder Unterbeschäftigten besetzen, gäbe es immer noch Millionen von Erwerbslosen. Sanktionen bzw. generell Strafen im Allgemeinen setzen aber voraus, dass man sich erwerbsmäßig betätigen kann, wenn man nur ausreichend genug wöllte. In diesem Fall können kann die Masse an Erwerbslosen aber Wollen bis zum geht nicht mehr – es ist zwecklos.

Zurzeit sind knapp über 1,1 Millionen* freie Stellen bei der Arbeitsagentur für Arbeit gemeldet und ausgeschrieben (Teilzeitstellen mitgerechnet). Demgegenüber stehen bereits rund 2,8 Millionen* sogenannter Bewerberprofile, praktisch die umgedrehte Form einer Stellenanzeige, eine Art Werbeprofil eines Erwerbslosen oder Arbeitssuchenden, damit Unternehmen unter Umständen auf ihn aufmerksam werden. Alle Menschen in Erwerbsarbeit zu bringen ist überhaupt nicht möglich. Demnach ist auch der Gedanke, Faule müsse man bestrafen, ein völlig unbegründetes Argument.
Jeder kann Arbeit finden, aber nicht ALLE können Arbeit finden. Das ist eine wichtige Erkenntnis in dem Zusammenhang!
Es wird immer einen Teil geben, der nicht den Sprung in eine Erwerbstätigkeit schaffen kann. Erwerbsloser A kriegt das, was Erwerbsloser B dafür nicht kriegt. Hierdurch bekommen Hartz4-Sanktionen eine stark diskriminierende Komponente, denn man sanktioniert gewissermaßen das ganze Dasein eines Menschen. Eine Daseinsform, zu welcher automatisch ein gewisser Teil der Bevölkerung verdammt ist, weil die Rahmenbedingungen es nur so hergeben.
Daher sind Sanktionen grundsätzlich abzulehnen.

Wer bis hierhin noch der Meinung ist, Sanktionen sind trotzdem absolut nötig und dass es ungerecht ist, wenn ein Anderer „einfach so“ Geld bekommt, dem sei eines gesagt: Es gibt eine einfache Abhilfe! Wir geben das Geld einfach Jedem.
Wie das funktionieren kann, habe ich vor einem Jahr hier auf link-s.Gelenkt. beschrieben:

http://links-gelenkt.de/2015/04/01/definiert-sich-ein-mensch-ueber-erwerb-zwischen-utopien-und-notwendigkeiten-bedingungslos-wertvoll/

Marius Karl

*Stand 04. Juni 2016

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