Der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, ist auch in zweiter Instanz der Leugnung des Holocausts schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Schwerin wies am Montag die Berufung gegen die in erster Instanz verhängte Bewährungsstrafe als unbegründet zurück.
„Der Angeklagte steht in der Tradition der qualifizierten Auschwitz-Leugnung“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und zitierte aus der umstrittenen Landtagsrede des stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden vom Januar 2010.
Damals habe Pastörs unter anderem gesagt, Auschwitz und der Holocaust hätten „nicht oder so nicht stattgefunden“. „Doch der Holocaust ist eine bewiesene Tatsache, die keinen Beweis mehr benötigt“, betonte der Richter. Wer dies leugne, mache sich strafbar. Pastörs sprach von einem politisch motivierten Urteil und ließ noch am gleichen Tag Revision einlegen. Er könne nicht akzeptieren, wie Straftaten konstruiert würden und mit Politikern umgegangen werde, die „wider den Staat löcken“. Zur Not wolle er bis vor das Verfassungsgericht gehen. Nach Überzeugung des Gerichts hat der heute 60 Jahre alte NPD- Politiker in seiner Landtagsrede das Recht der freien Meinungsäußerung im Parlament bewusst ausgenutzt.
Quelle: nordkurier.de
Kommentar schreiben
Kommentare: 0